Rechtsgebiete
Nachfolgende Bereiche bearbeiten wir:
Arbeitsrecht
Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Hier beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu zählen die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen, Beratung und Vertretung in Eingruppierungsfragen und Kündigungsschutzprozessen. Des Weiteren beraten und vertreten wir Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Agrar- u. Landwirtschaftsrecht
Wir beraten und vertreten in Fragen des landwirtschaftlichen Erbrechts, das in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt ist; darüber hinaus im Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Auch vor den Landwirtschaftsgerichten als besondere Gerichte für diese Rechtsgebiete sind wir für sie tätig. Schließlich auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Denn hier gibt es besondere Regelungen für die Landwirtschaft, bsp. bei Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch die Agrarförderung.
Bau- und Architektenrecht
Das private Baurecht erfasst vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Werkunternehmer. Wir sind hier insbesondere tätig auf dem Gebiet des privaten Baurechts. Dies erstreckt sich insbesondere auf das Werkvertragsrecht, das private Bauvertragsrecht, den Verbraucherbauvertrag und den Architekten und Ingenieurvertrag. Hier sind wir in der Gestaltung von Verträgen sowohl auf Grundlage des BGB und der VOB/B tätig sowie auf Grundlage des neu im Werkvertragsrecht normierten Verbraucherrechts. Daneben beraten wir Bauunternehmen rechtlich während der Durchführung von von Bauprojekten wie z.B. bei der Durchsetzung von Nachträgen. Selbstverständlich gehört hierzu auch die gerichtlichen Vertretung sowohl bei der Durchsetzung von Werklohn sowie Nachtragsforderungen als auch Forderungen wegen Bauzeitverlängerung. Ein weiterer großer Bereich ist das Haftungsrecht am Bau. Hier vertreten wir insbesondere auch Versicherungen in Haftungsfällen gegen versicherte Bauunternehmen sowie im Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure.
Erbrecht
Im Todesfall gilt das gesetzliche Erbrecht. Dieses entspricht jedoch nicht immer den Interessen der Betroffenen. Um sicher zu stellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach Eintritt des Erbfalls Bestand haben, ist daher anwaltliche – und ggf. auch notarielle – Hilfe häufig unerlässlich. Wir beraten bei der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge und sind bei der Errichtung von Testament oder Erbvertrag behilflich. Nach Eintritt des Erbfalls begleiten wir auf Wunsch auch die Auseinandersetzung des Nachlasses und vertreten gerichtlich sowie außergerichtlich die Interessen von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten.
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaft verbundenen Personen. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten mit den Schwerpunkten auf Scheidungs-, Unterhalts- und Zugewinnausgleichsverfahren aber auch in Fragen des Umgangs- und Sorgerechts. Daneben werden wir vor allem im Rahmen unseres Notariates bei allen Fragen familienrechtlicher Vertragsgestaltungen tätig.
Handels- u. Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie bereits in der Unternehmensgründung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. Im täglichen Geschäftsablauf unterstützen wir Sie darin, Rechte als Gesellschafter oder Geschäftsführer zu wahren und entsprechende Pflichten zu erfüllen. Wir helfen Ihnen, indem wir Beschlüsse vorbereiten und prüfen oder Gesellschafterversammlungen begleiten. Und schließlich stehen wir Ihnen auch bei unvermeidbaren gesellschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zur Seite. Soweit erforderlich können Gesellschaftsverträge zeitnah im Notariat beurkundet werden.
Insolvenzrecht
Neben der insolvenzvermeidenden und insolvenznahen Beratung von notleidenden Unternehmen, stehen wir Ihnen auch im Fall einer Insolvenz unterstützend zur Seite. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern und Treuhändern als auch bei der Abwehr von Anfechtungs- oder Haftungsansprüchen des Insolvenzverwalters, des Finanzamtes oder von Krankenkassen.
Makler u. Immobilienrecht
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Maklerrechts. Unsere Klienten sind Immobilienmakler, Handelsmakler und Versicherungsmakler. Wir helfen in Fragen des Haftungsrechts und werden bei der Durchsetzung von Ansprüchen tätig. Ferner unterstützen wir unsere Klienten bei Fragen der Vertragsgestaltung und Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, zu denen sowohl Mieter als auch Vermieter gehören, in allen Angelegenheiten der Wohnraummiete, wie etwa bei Kündigung, Räumung, Zwangsvollstreckung und Mieterhöhung. Wir gestalten Mietverträge professionell. Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwalter in allen relevanten Rechtsfragen und begleiten unsere Mandanten auf Eigentümerversammlungen. Schließlich werden wir für Sie in allen Fragen des Pacht- und Landpachtrechts tätig.
Strafrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Maklerrechts. Unsere Klienten sind Immobilienmakler, Handelsmakler und Versicherungsmakler. Wir helfen in Fragen des Haftungsrechts und werden bei der Durchsetzung von Ansprüchen tätig. Ferner unterstützen wir unsere Klienten bei Fragen der Vertragsgestaltung und Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche.
Verkehrsrecht
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche (Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen) anlässlich von Verkehrsunfällen und vertreten sie vor allen Gerichten deutschlandweit. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Teil- und Vollkaskoversicherung sowie bei der Abwehr von Regressforderungen Ihrer KFZ- Haftpflichtversicherung nach dem Vorwurf der Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt. Darüber hinaus prüfen wir die Eintrittspflicht ihrer privaten Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen oder Berufsgenossenschaft.
Versicherungsrecht
Wir beraten vor Abschluss von Versicherungsverträgen und vertreten unsere Klienten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in allen Sparten, insbesondere in der Kraftfahrtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der betrieblichen und privaten Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung (Feuer-, Gebäude- und Hausratversicherung), der privaten Krankenversicherung, der Lebens- und Unfallversicherung, technischer Versicherungen sowie der Rechtsschutzversicherung. Die Versicherer lehnen regelmäßig berechtigte Ansprüche ab, verweisen auf angebliche Verletzungen von Obliegenheiten, Falschangaben oder nehmen unzulässige Kürzungen vor. Wir helfen ihnen sich dagegen zu wehren.
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist die Grundlage vieler Spezialbereiche unter anderem der Durchsetzung von Forderungen. Wir vertreten Sie in allen zivilrechtlichen Belangen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit. Gleich, ob Amts-, Land- oder Oberlandesgericht. Auch nach Abschluss des Falles sind wir für Sie da. Ob bei der Vollstreckung aus Urteilen oder in der nachsorgenden Beratung.