Notarielle Dienstleistungen
Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen. Die notarielle Form ist beispielsweise für den Erwerb von Grundvermögen, bei Ehe- und Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgeschrieben.
Der Aufgabenkreis umfasst insbesondere die Bereiche:
Immobilienrecht
• Grundstückskauf
• Grundstücksübertragung
• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)
Gesellschaftsrecht
• Gründung von Kapitalgesellschaften
• Übertragung von Gesellschaftsanteilen
• Umwandlungen
• Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
Erbrecht
• Testamente und Erbverträge
• Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
• Pflichtteilsverzichtsverträge
• Erbscheinanträge
Familienrecht
• Eheverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
Grundbuchrecht
• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)
Beglaubigungen/Vollmachten
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügungen
Ansprechpartner für Notarielle Dienstleistungen
notariat@kanzlei-qlk.de
Marianne Thobe
Kristina Oswald