
Notariat
Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen. Die notarielle Form ist beispielsweise für den Erwerb von Grundvermögen, bei Ehe- und Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgeschrieben.
Der Aufgabenkreis umfasst insbesondere die Bereiche:
Immobilienrecht
• Grundstückskauf
• Grundstücksübertragung
• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)
Gesellschaftsrecht
• Gründung von Kapitalgesellschaften
• Übertragung von Gesellschaftsanteilen
• Umwandlungen
• Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
Erbrecht
• Testamente und Erbverträge
• Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
• Pflichtteilsverzichtsverträge
• Erbscheinanträge
Familienrecht
• Eheverträge
• Scheidungsfolgenvereinbarungen
Grundbuchrecht
• Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)
Beglaubigungen/Vollmachten
• Unterschriftsbeglaubigungen
• Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügungen
Ansprechpartner im Notariat
notariat@kanzlei-qlk.de

Marianne Thobe

Kristina Oswald
