Notarielle Dienstleistungen

Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen. Die notarielle Form ist beispielsweise für den Erwerb von Grundvermögen, bei Ehe- und Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgeschrieben. Der Aufgabenkreis umfasst insbesondere die Bereiche:

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Immobilienrecht

  • Grundstückskauf
  • Grundstücksübertragung
  • Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Überwegungsrechte etc.)

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Kapitalgesellschaften
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Umwandlungen
  • Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister

Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge
  • Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinanträge

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Grundbuchrecht

  • Grundbuchliche Belastungen (Grundschulden, Nießbrauch, Über­we­gungs­rech­te etc.)

Beglaubigungen/Vollmachten

  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Ge­ne­ral­voll­macht, Vor­sor­ge­voll­macht u. Patientenverfügungen

Hauptstandort Cloppenburg

Soestenstr. 59
49661 Cloppenburg

Tel.: 0 44 71 - 850 67 0

Mail: info@kanzlei-qlk.de

Niederlassung Lastrup

Brinkstraße 13
49688 Lastrup

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